Einzelunternehmen (Persona Física - Autónomo)

Für die Gründung eines Einzelunternehmens (selbständige Erwerbstätigkeit) sind folgende Schritte erforderlich:

  • Beantragung einer Ausländer-Identifikations-Nummer (N.I.E.) bei der Ausländerbehörde
  • Anmeldung der Geschäftstätigkeit bei der Finanzbehörde
  • Anmeldung der selbständig erwerbstätigen Person bei der Sozialversicherung.
    Selbständige Unternehmen sind in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Diese betragen rund 320 Euro / Monat und beinhalten die Kranken- und Rentenversicherung für den Unternehmer.
  • Anmeldung des Einzelunternehmens bei der Arbeitsbehörde