Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Comunidad de Bienes)

Erforderliche Schritte für die Gründung einer „Comunidad de Bienes“:

Erstellung eines Gründungsvertrages

Dieser kann sowohl in privatschriftlicher Form als auch in Form einer notariellen Gründungsurkunde errichtet werden. Diese Art der Gesellschaft muss von mindestens zwei Personen gegründet werden.

Mindestkapital und Kapitalnachweis

sind nicht erforderlich und werden von den Gesellschaftern festgesetzt. Für die Vorbereitung des Gründungsvertrages sind die folgenden Unterlagen und Daten erforderlich:

  • Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise der Gesellschafter
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift der Gesellschafter
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des Gründungskapitals
  • Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter (%)
  • Name des Geschäftsführers - bei mehr als einem Geschäftsführer:
  • Angabe, ob die Geschäftsführer unabhängig voneinander oder nur gemeinsam handlungsberechtigt sein sollen.
Weitere Details:
  • Die „Comunidad de Bienes“ ist eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung.
  • Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden auf die Gesellschafter, entsprechend ihrer Anteile an derselben aufgeteilt und von diesen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert. 
  • Die Steuererklärungen über die Mehrwertsteuer wird jeweils von der Gesellschaft abgegeben.