Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(Sociedad Limitada, SL)

Erforderliche Schritte für die Gründung einer „Sociedad Limitada“:

Antrag auf Bestätigung des gewünschten Gesellschaftsnamens
Hierfür sind drei mögliche Namen anzugeben, da die Möglichkeit besteht, dass der gewünschte Name bereits an eine andere Gesellschaft vergeben wurde. Für diesen Antrag wird die Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises eines der Gründungsgesellschafter benötigt.

Gesellschaftskapital
Sobald die Bestätigung über den Namen der Gesellschaft vorliegt, ist bei einer spanischen Bank ein Konto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft einzurichten und das Gesellschaftskapital darauf einzuzahlen. Über die Kontoeröffnung und die Einzahlung des Stammkapitals und Aufteilung unter den Gründungsgesellschaftern wird von der Bank eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bei der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung im Original vorzulegen und wird in Kopie der Gründungsurkunde beigefügt.

Mindestkapital

Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.000 EURO. Die Gesellschaft kann von einer Person gegründet werden, die 100 % der Gesellschaftsanteile hält („Einmann-GmbH").


Gründungsurkunde
Für die Vorbereitung der Gründungsurkunde sind folgende Daten und Unterlagen erforderlich:

  • Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise der Gründungsgesellschafter
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift der Gesellschafter
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des eingezahlten Gründungskapitals und Bestätigung der Bank über Einzahlung (s.o.)
  • Bei mehr als einem Gründungsgesellschafter:
    Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter (%)
  • Name des Geschäftsführers
  • Bei mehr als einem Geschäftsführer:
    Angabe, ob die Geschäftsführer unabhängig voneinander oder nur gemeinsam handlungsberechtigt sein sollen.

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