Einzelunternehmen

(Persona Física -  Autónomo)

Für die Gründung eines Einzelunternehmens (selbständige Erwerbstätigkeit) sind folgende Schritte erforderlich:
  • Beantragung einer Ausländer-Identifikations-Nummer (N.I.E.) bei der Ausländerbehörde
  • Anmeldung der Geschäftstätigkeit bei der Finanzbehörde
  • Anmeldung der selbständig erwerbstätigen Person bei der Sozialversicherung. Selbständige Unternehmen sind in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Diese betragen rund 260,00 Euro / Monat und beinhalten die Kranken- und Rentenversicherung für den Unternehmer
  • Anmeldung des Einzelunternehmens bei der Arbeitsbehörde

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